Liebe Kinder, liebe Eltern
Kinderbetreuung Waudchutz begrüsst euch herzlich in der Naturspielgruppe Münchringen.
Bei uns sind Kinder ab dem 2. Altersjahr bis und mit Kindergarten willkommen. Zusammen in einer Gruppe von maximal 15 Kindern entdecken wir den Wald, die Wiesen und die Tierwelt.
Wir freuen uns auf euch!
Euer Waudchutz-Team
Freie Plätze ab August 2024/2025
Mittwochvormittag | 8.45-11.45 Uhr | 8 Plätze |
Donnerstagvormittag | 8.45-11.45 Uhr | 2 Plätze |
Für eine Durchführung brauchen wir mindestens acht Anmeldungen.
Anmeldung
Kinder können quartalsweise oder jahresweise für die Kinderbetreuung durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages angemeldet werden. Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt.
Der Eintritt kann natürlich jederzeit stattfinden, sofern ein Platz frei ist.
Bei Neueintritten findet eine Eingewöhnungsphase statt. Die ersten zwei Besuche werden die Kinder von einer vertrauten Bezugsperson begleitet. So haben beide Parteien Zeit, sich kennenzulernen und das Kind kann ein Vertrauen zu einer neuen Bezugsperson aufbauen. Danach besucht das Kind die Waldvormittage alleine.
Treffpunkt
Wir treffen uns an der Oberdorfstrasse 12 in 3303 Münchringen (Lageplan)
Kosten
Die Kinderbetreuung kostet pro Vormittag je Kind CHF 25.00.
Zusätzlich zu diesen Kosten werden bei der erstmaligen Anmeldung Administrationsgebühren von CHF 50.00 je Kind erhoben. Diese Administrationsgebühren betragen bei einer allfälligen Wiederanmeldung jeweils noch CHF 25.00 je Kind.
Auf Jahresanmeldungen erlassen wir die Administrationsgebühren von CHF 50.00.
Sämtliche Kosten sind jeweils quartalsweise im Voraus bezahlbar.
Bei Ferien oder Krankheiten eines Kindes erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung bereits bezahlter Kosten. Ausnahmsweise wird eine Teilrückzahlung bereits geleisteter Kosten im Umfang von 50% gewährt, wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall mehr als vier Vormittage verpasst und das Vorliegen einer Krankheit bzw. eines Unfalls mit einem Arztzeugnis belegt wird.
Ferien
Die Kinderbetreuung Waudchutz orientiert sich an den Schulferien des Kantons Bern.
An gesetzlichen Feiertagen werden keine Kinder betreut. Die jeweiligen Angebote fallen aus, ohne nachgeholt zu werden.
Ferienabwesenheiten sind der Waldspielgruppenleiterin frühestmöglich, spätestens aber zwei Woche im Voraus mitzuteilen.
Krankheit
Es können nur gesunde Kinder in den Wald mitgenommen werden. Kranke Kinder sind bis spätestens 08.00 Uhr bei der Waldspielgruppenleiterin abzumelden. Wird ein Kind während des Waldbesuches krank, muss es innert nützlicher Frist von den Eltern abgeholt werden.
Ausfall
Fällt ein Angebot aus oder muss der Treffpunkt geändert werden, wird telefonisch informiert.
Kann ein Angebot aus Sicherheitsgründen (z.B. Sturmwarnungen, Gewitter, extreme Kälte, hohe Belastung der Bäume durch Schnee etc.) nicht durchgeführt werden, findet ein Alternativprogramm statt. Informationen werden rechtzeitig telefonisch mitgeteilt.
Fällt ein Angebot wegen Krankheit der Betreuenden aus, werden an Samstagen Kompensationstage angeboten.
Kündigung
Die Kündigung des Waldplatzes hat schriftlich unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf ein Monatsende zu erfolgen. Die anfallenden Kosten sind in jedem Fall bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung geschuldet.
Versicherung
Die Waldspielgruppenleiterin ist berufshaftpflichtversichert.
Die Haftpflicht der Kinderbetreuung Waudchutz wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.